Zuweiser

Für zuweisende Arztpraxen stellen wir hier alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bereit.

  • Indikationen
  • Wenngleich in den meisten Fällen Übergewicht und damit verbundene Stoffwechselstörungen zur Ernährungsberatung oder -therapie führen, gibt es auch viele andere - und keinesfalls zu vernachlässigende - Indikationen.

    • Eine wesentliche Rolle spielt Mangelernährung (bei Senioren, durch Depressionen, bei COPD, bei malignen Erkrankungen, ...) schon bei einem Risiko-BMI < 20 kg/m².
    • Auch Nahrungsmittelintoleranzen benötigen nach Diagnosestellung eine ausführliche Beratung.
    • Bei Resorptionsstörungen (z.B. Kurzdarmsyndrom) oder einseitigen Ernährungsweisen muss auf eine ausreichende Versorgung mit Nährstoffen hingearbeitet werden.
  • Kosten
  • Ernährungsberatung und Ernährungstherapie sind weder als Einzelleistung noch als Kurs eine Leistung, die über die Versichertenkarte des Patienten abgerechnet werden kann. Insofern ist keine GKV-Überweisung erforderlich.

    Ausnahme: Sollten Sie für Ihre Patienten eine zusätzliche internistische Abklärung wünschen, ist dafür eine Überweisung in die Hausarztpraxis Wetzel möglich.

    Für die Leistungen der RüBe-Beratung erhalten Ihre Patienten eine Rechnung.

    Die Erstattung durch die Krankenkasse ist entweder nach § 20 SGB V als Prävention und Selbsthilfe (Voraussetzung: BMI zwischen 25 und 30 ohne Begleiterkrankungen) oder nach § 43 SGB V als ergänzende Leistung zur Rehabilitation (Voraussetzung: BMI > 30 oder BMI > 25 und Vorliegen einer Begleiterkrankung) möglich. Um eine ergänzende Leistung zur Rehabilitation bei der Krankenkasse beantragen zu können, benötigt Ihr Patient eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung von Ihnen (dem Hausarzt).

  • Anmeldung
  • Zur besseren Therapieplanung bitten wir um Übermittlung der bisherigen Untersuchungsergebnisse. Gerne können Sie dazu unsere Faxvorlage verwenden.

  • Therapiebegleitung
  • Nach den ersten Gesprächen und Analysen durch uns erhalten Sie als der betreuende (Haus-) Arzt einen Zwischenbericht mit den Analyseergebnissen sowie den Grundzügen der individuellen Ernährungsempfehlung. Damit sind Sie auch während der laufenden Ernährungstherapie bereits "im Bilde" und können bei Zwischenfragen des Patienten kompetent antworten.

    Sollten Sie Fragen zur Therapie haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

    Je nach Verlauf und Intensität der Therapie können auch medizinische oder Labor-Untersuchungen erforderlich werden. In diesem Fall werden wir erneut einen Zwischenbericht mit den empfohlenen Untersuchungen verschicken.

    Nach Abschluß der Therapie erhalten Sie einen Abschlußbericht.

Wenngleich in den meisten Fällen Übergewicht und damit verbundene Stoffwechselstörungen zur Ernährungsberatung oder -therapie führen, gibt es auch viele andere - und keinesfalls zu vernachlässigende - Indikationen.

  • Eine wesentliche Rolle spielt Mangelernährung (bei Senioren, durch Depressionen, bei COPD, bei malignen Erkrankungen, ...) schon bei einem Risiko-BMI < 20 kg/m².
  • Auch Nahrungsmittelintoleranzen benötigen nach Diagnosestellung eine ausführliche Beratung.
  • Bei Resorptionsstörungen (z.B. Kurzdarmsyndrom) oder einseitigen Ernährungsweisen muss auf eine ausreichende Versorgung mit Nährstoffen hingearbeitet werden.

Ernährungsberatung und Ernährungstherapie sind weder als Einzelleistung noch als Kurs eine Leistung, die über die Versichertenkarte des Patienten abgerechnet werden kann. Insofern ist keine GKV-Überweisung erforderlich.

Ausnahme: Sollten Sie für Ihre Patienten eine zusätzliche internistische Abklärung wünschen, ist dafür eine Überweisung in die Hausarztpraxis Wetzel möglich.

Für die Leistungen der RüBe-Beratung erhalten Ihre Patienten eine Rechnung.

Die Erstattung durch die Krankenkasse ist entweder nach § 20 SGB V als Prävention und Selbsthilfe (Voraussetzung: BMI zwischen 25 und 30 ohne Begleiterkrankungen) oder nach § 43 SGB V als ergänzende Leistung zur Rehabilitation (Voraussetzung: BMI > 30 oder BMI > 25 und Vorliegen einer Begleiterkrankung) möglich. Um eine ergänzende Leistung zur Rehabilitation bei der Krankenkasse beantragen zu können, benötigt Ihr Patient eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung von Ihnen (dem Hausarzt).

Zur besseren Therapieplanung bitten wir um Übermittlung der bisherigen Untersuchungsergebnisse. Gerne können Sie dazu unsere Faxvorlage verwenden.

Nach den ersten Gesprächen und Analysen durch uns erhalten Sie als der betreuende (Haus-) Arzt einen Zwischenbericht mit den Analyseergebnissen sowie den Grundzügen der individuellen Ernährungsempfehlung. Damit sind Sie auch während der laufenden Ernährungstherapie bereits "im Bilde" und können bei Zwischenfragen des Patienten kompetent antworten.

Sollten Sie Fragen zur Therapie haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Je nach Verlauf und Intensität der Therapie können auch medizinische oder Labor-Untersuchungen erforderlich werden. In diesem Fall werden wir erneut einen Zwischenbericht mit den empfohlenen Untersuchungen verschicken.

Nach Abschluß der Therapie erhalten Sie einen Abschlußbericht.